Lichttherapie fällt in die Kategorie der milden und nicht-invasiven Arzneimittel. Daher wird selten dagegen argumentiert. Es gibt jedoch Fälle, in denen es besser ist, eine Lichttherapiebehandlung nicht ohne ärztliches Gutachten durchzuführen. Hier sind sie:
Gegenargumente der Lichttherapie
Netzhautschaden
- Retinopathie
- Retinitis pigmentosa
- Diabetische Retinopathie
- Makuladegeneration
- Glaukom
Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass es im medizinischen Bereich an klinischen Daten mangelt, um eindeutig zu belegen, dass es sich hierbei um ein echtes Gegenargument handelt und dass bei der Behandlung mit Lichttherapie eher Vorsicht geboten ist. Wenn Sie von einer der oben aufgeführten Pathologien betroffen sind, empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall, ein ärztliches Gutachten einzuholen, bevor Sie über eine Lichttherapie nachdenken.
Bipolare Depression
In der wissenschaftlichen Literatur wird generell empfohlen, dass bipolare Menschen während ihrer manischen Phase auf eine Lichttherapie verzichten. Tatsächlich besteht die Gefahr einer Verstärkung der Symptome.
Andererseits kann eine Lichttherapie während der depressiven Phase des Patienten eine lebensrettende antidepressive Wirkung haben. Um nicht in die manische Phase zu verfallen, empfiehlt es sich daher, eine Lichttherapiesitzung eher mittags als morgens durchzuführen.
In jedem Fall empfiehlt es sich, einen Stimmungsstabilisator zu verwenden, um ein Schwanken von einem Zustand in den anderen zu vermeiden.